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Energetische Sanierung der Fassade mit Holz – So bekommen Sie auch bei Eigenleistung Förderung vom Staat


Die Fassade Ihres Eigenheims eigenständig renovieren, klingt erstmal utopisch, ist aber mit entsprechender Planung und Knowhow gut möglich und seit 01.01.2023 auch förderfähig. Gerade in Zeiten, in denen Handwerker rar sind und Preise steigen, überlegt man sich zweimal, ob eine energetische Sanierung überhaupt finanzierbar ist. Dem gegenüber stehen allerdings die deutlich gestiegenen Preise für Gas, Pellets und Co. und die Sanierungspläne der EU für Altbauten.

Die Hausfassade zu erneuern, macht in mehreren Punkten Sinn. Neben einer optischen Neugestaltung spielt auch die energetische Sanierung eine wichtige Rolle, da sie dazu beitragen kann, den Energieverbrauch des Hauses zu reduzieren und somit die Heizkosten zu senken. Insbesondere bei älteren Gebäuden, deren Fassade nicht ausreichend gedämmt ist, kann eine Dämmung zu erheblichen Einsparungen führen.

Auch das Wohnklima verbessert sich spürbar, da Wärmeverlust im Winter und Aufheizung im Sommer deutlich reduziert werden. Somit unterliegt die Raumtemperatur weniger Schwankungen, was zu einem angenehmeren Wohnkomfort führt. Letztlich erhält oder steigert eine Sanierung der Fassade auch den Wert Ihrer Immobilie.

Sanierte Hausfassade

Holz als Fassadenmaterial

Eine Fassade aus Holz bringt viele Vorteile mit sich. Richtig ausgeführt und gepflegt – und je nach Holzart – kann eine Holzfassade 80 Jahre, teilweise sogar noch länger halten. Holz wirkt natürlich und lässt die Fassade sehr ansprechend wirken. Die verschiedenen Ausführungen – ob horizontal, vertikal, geöffnet oder geschlossen – mit ihren zahlreichen Fassadenprofilen bieten stilistisch unzählige Möglichkeiten. Auch der Nachhaltigkeitsgedanke wird Vielen immer wichtiger. Daher rückt Holz als nachhaltiges Fassadenmaterial deutlich in den Fokus und ganz nebenbei ist es auch noch einfacher in der Bearbeitung als andere Materialien.

Viele Hausbesitzer fragen sich zurecht, ob eine Sanierung in Eigenleistung umsetzbar ist. Diese Frage kann mit Ja beantwortet werden. Wenn Sie Heimwerker sind und mit der Holzbearbeitung vertraut sind, über nötiges Werkzeug und die Zeit verfügen, dann können Sie solch ein Projekt großteils in Eigenleistung stemmen. Auch wenn sich die Sanierung nur auf Holz als Fassadenmaterial konzentriert, ist es dennoch ein umfassendes Thema. Daher sollten Sie wissen, was Sie selbst machen dürfen, wo Sie sich fachliche Unterstützung holen müssen und welche Fördermöglichkeiten es auch bei der Eigenleistung gibt.


Was an der Holzfassade darf ich in Eigenleistung ausführen?

Der Umfang der möglichen Eigenleistung ist groß. So dürfen Sie neben der Materialbeschaffung auch die komplette Montage übernehmen. Bei der Beschaffung ist auf die richtigen Holzvorgaben der einzelnen Konstruktionsteile zu achten und bei der Montage gilt es, alle fachlichen Vorgaben für den konstruktiven Holzschutz einzuhalten. Informationen hierzu erhalten Sie in unserem Artikel über die Planungs- und Konstruktionsdetails von Holzfassaden und von Ihrer Energieeffizienz-Expertin oder Ihrem -Experten.


Wo muss oder sollte ich mir fachliche Unterstützung holen?

Um Ihre Fördermöglichkeit vollumfänglich zu nutzen, sind Sie verpflichtet, sich im Vorfeld an eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten zu wenden. Diese zeigen Ihnen die Möglichkeiten der Fassadensanierung in Ihrem individuellen Fall auf. Zudem übernehmen sie die energetische Fachplanung, überwachen und sichern die Qualität durch die Baubegleitung.

Wenn es um die Überprüfung der Grundsubstanz der bisherigen Fassade geht, können Sie sich Unterstützung von einem Fassadenbauer holen. Ob vorhandene Dachüberstände für eine Sanierung ausreichend sind, können Sie mit einer Dachdeckerei klären. Diese können Sie auch zur Installation der neuen Fallrohre Ihrer Regenrinnen beauftragen.

Im Holzfassadenbau gibt es viele verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Form am besten zu Ihrem Haus passt, dann können Sie sich bezüglich der optischen Planung auch von einem Architekturbüro beraten lassen. Oft wird dieses bei Einfamilienhäusern aus Kostengründen aber nicht mit der Planung beauftragt.


Förderung von Eigenleistung

Eine Fassade in Eigenleistung zu bauen und dafür Förderung zu bekommen, funktioniert auf zweierlei Art und Weisen:

  • Förderung von Eigenleistungen bei der Effizienzhaus-Sanierung (BEG WG) der KfW
  • Förderung von Eigenleistung bei Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (BEG EM) des BAFA.

Die Komplettsanierung zum Effizienzhaus ist im Kredit 261 der KfW geregelt. Wenn die Maßnahmen in Eigenleistung anstatt durch Fachunternehmen durchgeführt werden, können die Materialkosten, die in direkter Verbindung mit der Sanierung stehen, gefördert werden. Als Voraussetzung gilt die Beauftragung und Überwachung der fachgerechten Durchführung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten, welche ebenfalls förderfähig ist.

Informationen zum KFW 261 finden Sie hier


Wenn Sie hingegen nur vereinzelte Maßnahmen wie den Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren oder Dämmung von Dachflächen, Geschossdecken oder der Fassade planen, dann können Sie mit der BEG EM der BAFA gezielte Förderung erhalten. Wie bei der KfW-Variante werden neben der Ausführung durch Fachunternehmen auch Sanierungen in Eigenleistung gefördert. Hier gelten ebenfalls die Materialkosten, die in direkter Verbindung mit der Maßnahme stehen, als förderfähig. Der Fördersatz liegt bei 15 % der förderfähigen Ausgaben. Als Voraussetzung gilt die Beauftragung und Überwachung der fachgerechten Durchführung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten. Sollten Sie neben der Fassade weitere Einzelmaßnahmen planen, ist es empfehlenswert, ein Gesamtsanierungskonzept von den Experten erstellen zu lassen.

Informationen zur BEG EM der BAFA finden Sie hier


Dieser individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht den Fördersatz um weitere 5 % auf dann 20 %. Die Kosten für die Erstellung des iSFP werden dann sogar noch zu 80 %, jedoch höchstens 1.300 €, gefördert. Diese Förderung übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz kurz BMWK.

Informationen zur Förderung des iSFP


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Wichtige Voraussetzungen zur Förderung:

  • Die Förderung von Eigenleistungen gelten bei beiden Varianten für Förderanträge ab dem 01.01.2023.
  • Es gelten die gleichen Förder- und Rahmenbedingungen wie bei der Ausführung durch einen Fachbetrieb.
  • Gefördert werden nur die Materialkosten, die in direkter Verbindung mit der Sanierungsmaßnahme stehen.
  • Mit der Planung darf vor Antragstellung begonnen werden, mit der Materialbeschaffung und Ausführung erst nach Genehmigung der Förderung. Ansonsten verfällt der Anspruch auf die Förderung.
  • Die Rechnung muss auf den Antragsteller ausgestellt und in deutscher Sprache verfasst sein und ausschließlich förderfähige Kosten beinhalten.

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